Podcast "IGeL-Podcast"

Der IGeL-Podcast ist der informative Gesundheits-Podcast des IGeL-Monitors. Um Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) wird es gehen, der stetig wachsende IGeL-Markt steht im Mittelpunkt, die Relevanz dieses Marktes für Versicherte, aber auch seine Bedeutung im deutschen Gesundheitssystem. Wir suchen den Dialog mit gesundheitspolitischen Akteuren, holen sie an den Tisch, diskutieren über Geld, Medizin, Rechte von Patientinnen und Patienten. Der IGeL-Podcast, das sind Hintergrundinformationen zu Gesundheitsleistungen, Gesundheitswissenschaft, Gesundheitsökonomie - für die Ohren: Die von gesundheitspolitisch Interessierten und die von allen Menschen, die im weiten Feld des Gesundheitswesens beruflich beheimatet sind. Jetzt reinhören: Einmal im Monat mit dem Medizinjournalisten Marcus Anhäuser. Und vielen Dank dem Londoner Künstler Ketsa: sein Stück Beat Stick ist der Jingle des IGeL-Podcasts. IGeL-Monitor und IGeL-Podcast sind Initiativen des Medizinischen Dienstes Bund.

Podcast-Episoden

EU-HTA: Entscheidet jetzt die EU, welche Arzneimittel in Deutschland erstattet werden?

Neue Folge: In diesem Jahr starteten die ersten europäischen Nutzenbewertungen (EU-HTA). Das deutsche IQWiG hat als größte Health Technology Assessment-Organisation eine wichtige Rolle in diesem Verfahren. IQWiG-Chef Thomas Kaiser erklärt in der neuen Podcast-Folge, warum HTA-Bewertungen auf europäischer Ebene wichtig sind und welche Bedeutung sie für die Nutzenbewertung auf nationaler Ebene haben. Was im Bereich der Zulassung von neuen Arzneimitteln schon Standard ist, wird ab diesem Jahr auch für die anschließende Nutzenbewertung von Medikamenten und anderen medizinischen Verfahren zunehmend durchgeführt werden: Die gemeinsame Bewertung auf europäischer Ebene, kurz EU-HTA oder European Health Technology Assessment, auch Joint Clinical Assessments, JCA, genannt. Im Januar 2025 fiel der Startschuss mit den Bewertungen für onkologische Wirkstoffe und Arzneimittel für neuartige Therapien (ATMPs). 2028 kommen Arzneimittel für Seltene Erkrankungen hinzu und ab 2030 sollen alle neu zugelassenen Arzneimittel auf europäischer Ebene gemeinsam bewertet werden. Ab 2026 werden auch ausgewählte Medizinprodukte mit hohem Risiko europaweit bewertet werden. Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) ist in der EU die größte der nationalen HTA-Organisationen und spielt daher in den Prozessen eine wichtige Rolle. IQWiG-Chef Thomas Kaiser erklärt in der aktuellen Folge des IGeL-Podcast das Vorgehen bei den EU-HTAs, welche besondere Rolle das IQWiG dabei spielt und was dies für die nationalen Entscheidungsebenen und die Festsetzung der Preise und die Erstattung durch die Krankenkassen bedeutet. Experte in dieser Folge: Dr. Thomas Kaiser, Institutsleiter Link: Thema im Fokus: Europäische Nutzenbewertung, auf der Webseite des IQWiG https://www.iqwig.de/presse/im-fokus/europaeische-nutzenbewertung/ Vielen Dank dem Londoner Künstler Ketsa: Sein Stück „Beat Stick“ ist der Jingle des IGeL-Podcast.

Erschienen: 07.01.2026
Dauer: 00:28:19

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„Medizin transparent“: Mit evidenzbasierter Medizin gegen „Wunderwuzzis“

Hilft Vitamin C wirklich gegen Erkältungen oder eine Vagusnerv-Stimulation am Ohr gegen Depressionen? In der neuen Folge des IGeL-Podcast erklären zwei Mitarbeitende des Faktencheck-Portals „Medizin transparent“, wie sie Gesundheitsmythen aufklären, Werbesprüche entlarven und versuchen, Menschen gegen falsche Gesundheits-Versprechen zu wappnen. Herzstück von Medizin-Transparent ist ein kostenloser Anfrageservice. Alle, die Interesse haben können bekannte Gesundheitsmythen und Behauptungen aus Werbung, Medien oder Internet zur Überprüfung an das wissenschaftliche Redaktionsteam schicken. Die Mitarbeitenden recherchieren auch eigenständig zu Themen, die Ihnen auffallen, weil sie aktuell in den Medien und im Internet kursieren. Das kleine Team um Redaktionsleiter Bernd Kerschner beschränkt sich aber nicht nur auf die Arbeit im Netz. Es verlässt zunehmend häufiger die Redaktionsräume, um Menschen jeden Alters in Workshops und Vorträgen Tipps und Kniffe zu vermitteln, wie man mit Methoden der evidenzbasierten Medizin so manches „Wunderwuzzi“(*) als heiße Luft entlarvt. Dabei lässt sich das Team des 2011 gegründeten Projekts auch nicht von juristischen Einschüchterungsversuchen von Herstellern beeindrucken, sondern nimmt diese als Gelegenheit, noch mehr für ihr unabhängiges Faktencheck-Portal zu werben. Das unabhängige Webprojekt aus Österreich ist an der „Universität für Weiterbildung Krems“ am Department für Evidenzbasierte Medizin und Evaluation angesiedelt. Expertin und Experte in dieser Folge: Bernd Kerschner, Redaktionsleitung Dr. Jana Meixner, Medizinredakteurin Links: Webseite Medizin-Transparent: https://medizin-transparent.at (*)Wunderwuzzi: österreichisch für „Wunderschweinchen“ im Sinne eines Wundermittels. Vielen Dank dem Londoner Künstler Ketsa: Sein Stück „Beat Stick“ ist der Jingle des IGeL-Podcast.

Erschienen: 27.11.2025
Dauer: 00:28:41

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„IGeL-Ärger“: So helfen die Verbraucherzentralen bei Beschwerden über Selbstzahlerleistungen

Ärger mit Selbstzahlerleistungen (IGeL) in der ärztlichen Praxis? Das Projekt „IGeL-Ärger“ der Verbraucherzentralen bietet die Möglichkeit, Fragen und Beschwerden zum Umgang mit IGeL loszuwerden. In dieser Folge des IGeL-Podcast berichten Stefan Stehl, wissenschaftlicher Referent beim Projekt „IGeL-Ärger“ und Gesa Schölgens, Leiterin des Projekts „Faktencheck Gesundheitswerbung“ wie das Projekt funktioniert, welche Anfragen sie bekommen, was Betroffene im Sprechzimmer erleben und wie „IGeL-Ärger“ helfen kann. Das Projekt „IGeL-Ärger“ wird von den Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen (NRW) und Rheinland-Pfalz betreut. Experten in dieser Folge: Gesa Schölgens, Leiterin „Faktencheck Gesundheitswerbung“ M. Sc. Stefan Stehl, wissenschaftlicher Referent Links: Webseite IGeL-Ärger: https://www.verbraucherzentrale.de/selbstzahlerleistungen-in-arztpraxen-patientenrechte-bei-igel-19334 Kassenleistung als IGeL verkauft: Zwischenauswertung Verbraucheraufruf: https://www.verbraucherzentrale.nrw/gesundheit-pflege/kassenleistung-als-igel-verkauft-zwischenauswertung-verbraucheraufruf-100674 Vielen Dank dem Londoner Künstler Ketsa: Sein Stück „Beat Stick“ ist der Jingle des IGeL-Podcast.

Erschienen: 06.11.2025
Dauer: 00:25:15

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Hyaluronsäure-Injektionen: Was sagt die Orthopädie zu den Bewertungen des IGeL-Monitors?

In einer Pressekonferenz im August hatte der Medizinische Dienst Bund vier Bewertungen seines IGeL-Monitors zu orthopädischen Selbstzahlerleistungen vorgestellt. Darunter waren auch Hyaluronsäure-Injektionen bei Knie- und Hüftgelenksarthrose, die der IGeL-Monitor mit „negativ“ bewertet hat. Das Medienecho war groß, Kritik kam von Seiten der Orthopädie. Die heute erschienene erste Folge des IGeL-Podcast nach der Sommerpause präsentiert die wichtigsten Statements von der Pressekonferenz, ordnet die Ergebnisse ein und lässt einen Orthopäden und Leitlinienautor zu Wort kommen. Die Bewertungen des IGeL-Monitors von Hyaluronsäure-Injektionen stießen bei Orthopäden auf Kritik. Dr. Johannes Flechtenmacher erklärt daher im IGeL-Podcast, warum die im April 2025 aktualisierte Leitlinie die Hyaluronsäure-Injektionen bei Kniegelenksarthrose (Gonarthrose) anders bewertet als das wissenschaftliche Team des IGeL-Monitors. Der Orthopäde ist Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) und einer der Autoren und Autorinnen der Leitlinie „Prävention und Therapie der Gonarthrose“. Experten in der Folge: Dr. Stefan Gronemeyer, Vorstandsvorsitzender Medizinischer Dienst Bund Dr. Stefan Lange, Leiter des Bereichs „Evidenzbasierte Medizin“, Medizinischer Dienst Bund Dr. Johannes Flechtenmacher, Orthopäde und Leitlinienautor Links: Pressemitteilungen des IGeL-Monitor: IGeL-Monitor bewertet Hyaluronsäure-Injektionen bei Knie- und Hüftgelenksarthrose mit „negativ“ https://www.igel-monitor.de/presse/pressemitteilungen/2025-08-19-igel-monitor-bewertet-hyaluronsaeure-injektionen-bei-knie-und-hueftgelenksarthrose-mit-negativ.html IGeL-Monitor bewertet Stoßwellentherapie bei der Kalkschulter und beim Tennisarm mit „unklar“ https://www.igel-monitor.de/presse/pressemitteilungen/2025-08-19-igel-monitor-bewertet-stosswellentherapie-bei-der-kalkschulter-und-beim-tennisarm-mit-unklar.html S3-Leitlinie „Prävention und Therapie der Gonarthrose“. https://register.awmf.org/de/leitlinien/detail/187-050 Vielen Dank dem Londoner Künstler Ketsa: Sein Stück "Beat Stick" ist der Jingle des IGeL-Podcasts. Hinweis: Das aus der NICE-Leitlinie zitierte Textsegment in englischer Sprache wurde durch eine KI gesprochen.

Erschienen: 15.10.2025
Dauer: 00:28:17

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Brustkrebs-Früherkennung: Was bringen MRT und Ultraschall?

Der IGeL-Monitor hat vor kurzem seine Bewertungen von Ultraschall und Magnetresonanztomografie (MRT) zur Brustkrebs-Früherkennung aktualisiert. Beide Selbstzahlerleistungen hat der IGeL-Monitor mit „unklar“ bewertet. In der heutigen Folge des IGeL-Podcast sprechen zwei Expertinnen des IGeL-Monitors über die Vor- und Nachteile dieser Untersuchungen und wie die Bewertung „unklar“ zustande gekommen ist. Dr. Marion Danner, Diplom-Volkswirtin und Gesundheitsökonomin und Dr. Anne Rummer, Juristin und Medizinethikerin haben für den IGeL-Monitor den Nutzen und Schaden von MRT und Ultraschall zur Brustkrebs-Früherkennung unter die Lupe genommen und bewertet. Sie stellen im IGeL-Podcast die Untersuchungsverfahren vor, berichten über Details ihrer Recherche und sprechen auch darüber, wie die beiden Untersuchungen im Vergleich zum Mammographie-Screening einzuordnen sind. Brustkrebs ist die häufigste Krebserkrankung bei Frauen und macht in dieser Gruppe etwa 30 Prozent aller Krebsfälle aus. Im Jahr 2022 haben in Deutschland fast 75.000 Frauen diese Diagnose erhalten. Etwa eine von acht Frauen erkrankt im Laufe ihres Lebens daran. Je älter man wird, desto höher ist das Risiko, daran zu erkranken. Die gute Nachricht ist: Früh erkannt sind die Heilungschancen für Brustkrebs wirklich gut. Deshalb gibt es in Deutschland neben der jährlichen Krebsfrüherkennungs-Untersuchung in gynäkologischen Praxen, bei der die Brust abgetastet wird, ab einem Alter von 50 Jahren bis 75 Jahren das von den Krankenkassen bezahlte Mammografie-Screening in zertifizierten Brustzentren. Doch es gibt mit der Magnetresonanztomografie (MRT) und dem Ultraschall auch Verfahren, die von den Versicherten selbst bezahlt werden müssen. Daher hat sich der IGeL-Monitor nach 2018 erneut die Frage gestellt: Was bieten die bildgebenden Verfahren MRT und Ultraschall ergänzend oder als Alternative zum Mammografie-Screening? Links: Pressemitteilung zur aktualisierten Bewertung: https://www.igel-monitor.de/presse/pressemitteilungen/2025-06-26-igel-monitor-bewertet-ultraschall-und-mrt-zur-frueherkennung-von-brustkrebs-mit-unklar.html IQWiG: Mammografie zur Brustkrebsfrüherkennung https://www.gesundheitsinformation.de/mammographie-zur-brustkrebs-frueherkennung.html Vielen Dank dem Londoner Künstler Ketsa: Sein Stück "Beat Stick" ist der Jingle des IGeL-Podcasts. Weitere Musik stammt von Podington Bear.

Erschienen: 24.07.2025
Dauer: 00:17:53

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Ein Leben voller Studien und Statistik: Den Honig aus den Daten saugen

Nach einer kurzen Pause geht es endlich weiter mit einer neuen Folge des IGeL-Podcast. Ein neuer Host löst den bisherigen Gründer und Produzenten des Podcast, Andreas Lange, ab. Der Medizinjournalist und Podcaster Marcus Anhäuser übernimmt mit dieser Folge, und stellt den neuen Leiter des Bereichs „Evidenzbasierte Medizin“ beim Medizinischen Dienst Bund, Dr. Stefan Lange, vor, der damit auch für den IGeL-Monitor verantwortlich ist. Der 62-Jährige hat nicht nur Medizin studiert und einige Jahre in einem Krankenhaus gearbeitet, er war rund zehn Jahre in einer Abteilung für Biometrie einer Uni tätig, bevor er als Ressortleiter und stellvertretender Leiter das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) mit aufbaute, eine der wichtigsten Institutionen im deutschen Gesundheitswesen. Das IQWiG verließ Lange nach zwanzig Jahren und nach einem kurzen Abstecher in die Welt der Pharmaberatung übernahm er im April die verantwortungsvolle Position beim Medizinischen Dienst Bund. Im IGeL-Podcast erzählt Lange von seiner Leidenschaft für Zahlen und Statistik, die ihn letztlich aus der praktischen Medizin ins Akademikerleben führte, von seinem ganz persönlichen IGeL-Erlebnis in der Arztpraxis, warum er einen kurzen beruflichen Ausflug auf die Seite der Pharmaindustrie nicht bereut, und warum es den IGeL-Monitor mehr braucht denn je. Und vielen Dank dem Londoner Künstler Ketsa: Sein Stück "Beat Stick" ist der Jingle des IGeL-Podcasts. Weitere Musik stammt von Podington Bear/Chad Crouch.

Erschienen: 26.06.2025
Dauer: 00:29:17

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Lichttherapie bei Winterdepression

Wenn die dunkle Jahreszeit beginnt, kann dies mit Stimmungsschwankungen einhergehen. Viele Menschen sprechen von "Winterblues", aber einige Menschen sind so stark und langanhaltend niedergedrückt, dass man von einer depressiven Störung spricht. Die sogenannte „Herbst- oder Winterdepression“ ist eine saisonal auftretende Form der Depression; meist tritt sie in der dunklen Jahreszeit auf und klingt im Frühling und Sommer wieder ab. Die Ursachen für die Winterdepression sind noch nicht abschließend erforscht, es wird aber angenommen, dass mangelndes Tageslicht sich so auf den Hormon- und Botenstoff-Haushalt im Körper auswirkt, dass sich eine Depression entwickeln kann. Insofern ist es naheliegend, dass man ihr mit viel Tageslicht begegnen möchte. Diese Lichttherapie hat der IGeL-Monitor aktuell unter die Lupe genommen, mit der Frage: Helfen spezielle Lichttherapie-Lampen, die Symptome der Winterdepression zu lindern? Und: Hilft diese Lichttherapie sogar, Symptomen der Winterdepression vorzubeugen? Diese Bewertung des IGeL-Monitors wollen wir in dieser Episode des IGeL-Podcasts näher erörtern. Experte ist einer der Autoren dieser Bewertung: Dr. Johannes Morche, Seniorberater im Bereich Evidenzbasierte Medizin beim Medizinischer Dienst Bund ____________________________________ Faktenbox: Die Winterdepression ist eine saisonal abhängig affektive Störung. Übersetzt von der englischen Bezeichnung: Seasonal Affective Disorder. Das heißt, die Symptome zeigen sich ausschließlich in den sonnenlichtärmeren Jahreszeiten Herbst und Winter. Und in der Regel verschwinden sie wieder, sobald der graue Winter in den deutlich helleren Frühling übergeht. Viele Menschen sagen zur Winterdepression etwas verharmlosend auch „Winterblues“. Fakt ist, dass eine niedergedrückte Stimmung zu den kennzeichnenden Symptomen der Winterdepression zählt. Diese niedergedrückte Stimmung kann sehr unterschiedlich ausfallen, von häufiger schlechter Laune oder Gereiztheit bis zu einer depressiven Stimmungslage, die sich über die Wintermonate immer weiter zuspitzen kann. Ärztinnen und Ärzte sehen in der Winterdepression mehr als ein bloßes Stimmungstief, denn oft kommen noch weitere typische Symptome hinzu, wie vermehrter Appetit, vor allem auf Kohlehydrate (daher der Appetit auf Süßes), ein erhöhtes Schlafbedürfnis und verstärkte Tagesmüdigkeit, Energielosigkeit und Antriebsschwäche (oft mit Schwierigkeiten, morgens aus dem Bett zu kommen), Konzentrationsstörungen sowie Angstgefühle bis hin zu Angstzuständen. Quelle: Barmer (https://www.barmer.de/gesundheit-verstehen/psyche/depression/winterdepression-1292640) _______________________________________ Und vielen Dank dem Londoner Künstler Ketsa: Sein Stück "Beat Stick" ist der Jingle des IGeL-Podcasts.

Erschienen: 26.02.2025
Dauer: 00:37:19

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Blase und Niere – was bringt die Krebsfrüherkennung?

Früherkennungsuntersuchungen sind umstritten. Oft werden nur die Vorteile gesehen: Krankheiten früh zu erkennen und sie möglicherweise wirksamer behandeln zu können. Aber sie haben auch Risiken. So können bei Früherkennungsuntersuchungen grundsätzlich indirekte Schäden entstehen, z.B. durch Fehlalarme, die wiederum weitere Untersuchungen nach sich ziehen oder die Betroffenen psychisch belasten. Auch Überdiagnosen sind möglich, die zu unnötigen Untersuchungen und Behandlungen führen können, bei denen es zu Nebenwirkungen und Komplikationen kommen kann. Das wissenschaftliche Team des IGeL-Monitors hat aktuell gleich drei Verfahren mit „tendenziell negativ“ bewertet, die Blasen- oder Nierenkrebs frühzeitig erkennen sollen: Die Analyse des Urins und eine Ultraschalluntersuchung zur Früherkennung von Blasenkrebs sowie eine Ultraschalluntersuchung der Nieren zur Früherkennung von Nierenkrebs. Zu keinem der Verfahren fanden sich Studien, die Hinweise auf einen Nutzen oder einen direkten Schaden dieser Untersuchung geben. In dieser Episode des IGeL-Podcasts erläutern wir die wissenschaftliche Bewertung dieser Untersuchungen und ordnen ein, warum es trotz mangelnder Studienergebnisse zu der Bewertung "tendenziell negativ" gekommen ist. Expertin ist eine der Autorinnen dieser Bewertung: Monika Becker, Fachberaterin im Bereich Evidenzbasierte Medizin beim Medizinischen Dienst Bund. ---------------------------------- Faktenbox: Der Körper entsorgt feste, nicht mehr benötigte Stoffwechselprodukte über den Darm. Lösliche Stoffe werden durch den Urin mithilfe der ableitenden Harnwege ausgeschieden. Zu diesem lebenswichtigen System gehören alle Organe, die den Urin bilden, sammeln und transportieren: Der in der Niere produzierte Urin gelangt über das Nierenbecken durch einen der beiden Harnleiter in die Blase. Dort wird der Urin gesammelt, bis er über die Harnröhre ausgeschieden wird. Krebs ist der Überbegriff für bösartige Neubildungen beziehungsweise Tumoren, die aus veränderten Zellverbänden entstehen. Diese Veränderung ist der entscheidende Schritt von einer normalen Zelle zu einer bösartigen Tumorzelle. Nierenkrebs umfasst alle bösartigen Erkrankungen der Niere. Etwa fünf Prozent aller Nierentumoren sind gutartig. Auch wenn manche dieser Tumoren im Ultraschall oder in der Computertomographie charakteristische Befunde zeigen, kann nur die Untersuchung einer Gewebeprobe durch den Pathologen sicher feststellen, ob sie gut- oder bösartig sind. Bei der Diagnose Blasenkrebs liegt ein sogenannter invasiver Krebs vor, der in die tieferen Schichten der Harnblasenwand eingewachsen ist. In der Regel haben Betroffene ein frühes Krankheitsstadium von Blasenkrebs mit oberflächlichem Wachstum des Tumors. Bei Blasenkrebs ist eine frühzeitige Diagnose wichtig, denn je früher eine bösartige Erkrankung erkannt wird, desto besser sind in vielen Fällen die Heilungs- und Überlebenschancen. Quelle: Deutsche Krebshilfe https://www.krebshilfe.de/informieren/ueber-krebs/krebsarten/blasenkrebs-harnblasenkarzinom/ https://www.krebshilfe.de/informieren/ueber-krebs/krebsarten/nierenkrebs/ --------------------------------------------- Und vielen Dank dem Londoner Künstler Ketsa: Sein Stück "Beat Stick" ist der Jingle des IGeL-Podcasts.

Erschienen: 30.01.2025
Dauer: 00:39:17

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Viel Geld für fragwürdige Leistungen - IGeL-Umsätze in Deutschland

Selbstzahlerleistungen sind eine lukrative Einnahmequelle für ärztliche Praxen. Laut aktuellem IGeL-Report 2024 zahlen gesetzlich Versicherte in Deutschland pro Jahr mindestens 2,4 Milliarden Euro für IGeL aus eigener Tasche. Wie viele IGeL es eigentlich gibt und wie viel Geld damit in Deutschland verdient wird, ist eigentlich nicht bekannt. Zu den Ausgaben werden seit Jahren veraltete Schätzungen zitiert, die den jährlichen Umsatz mit IGeL-Leistungen auf etwa 1 Milliarde Euro beziffern. Die Ergebnisse des IGeL-Reports 2024 zeigen nun, dass diese Zahl deutlich nach oben korrigiert werden muss: Gesetzlich Krankenversicherte geben im Jahr mindestens 2,4 Milliarden Euro für IGeL-Leistungen aus. Diese Zahl ist belastbar und es gab sie vorher nicht. Der IGeL-Report 2024 enthält die Ergebnisse einer repräsentativen Befragung zu IGeL-Leistungen, die der Medizinische Dienst Bund als Initiator und Betreiber des IGeL-Monitors in Auftrag gegeben hat. Wissenschaftlich begleitet wurde die Erhebung durch den Gesundheitsökonomen Prof. Dr. Jonas Schreyögg, Lehrstuhl für Management im Gesundheitswesen an der Universität Hamburg In dieser Episode erläutern wir die Ergebnisse der Befragung und bleuchten die Erkenntnisse hinter der Statistik. Ein IGeL-Podcast mit: Dr. Stefan Gronemeyer, Arzt und Vorstandsvorsitzender des Medizinischen Dienstes Bund und Prof. Dr. Jonas Schreyögg, Gesundheitsökonom und Inhaber des Lehrstuhls für für Management im Gesundheitswesen an der Universität Hamburg _________________________________________ Faktenbox: Der IGeL-Report 2024 liefert verlässliche Informationen, wie viel Geld gesetzlich Krankenversicherte pro Jahr für Selbstzahlerleistungen in ärztlichen Praxen ausgeben. In einer Repräsentativbefragung im Online-Panel von forsa wurden zwischen Juli und August 2024 insgesamt 2.013 gesetzlich Krankenversicherte im Alter von 18 bis 80 Jahren befragt. Sie konnten alle Leistungen benennen, für die sie im letzten Jahr Geld ausgegeben hatten. Hilfestellung gab eine verschlagwortete Liste mit über 150 bekannten IGeL, möglich war aber auch eine Freitexteingabe. Dabei wurde ausschließlich nach Ausgaben gefragt, die die Versicherten für IGeL in ärztlichen Praxen bezahlt haben. Andere kostenpflichtige Leistungen wurden ausgenommen, Darunter fallen zahnärztliche, homöopathische, kosmetische, schönheitschirurgische und physiotherapeutische Leistungen, aber auch Kosten für Arzneimittel, Krankenbeförderung oder den Krankenhausaufenthalt. Auf diese Weise sollte ermittelt werden, • wie viel Geld gesetzlich Krankenversicherte pro Jahr für IGeL ausgeben. • wie sich die Ausgaben auf das Geschlecht, Alter, Einkommen, Bildungsniveau und die Wohnlage verteilen. • wie viel Umsatz mit den am häufigsten angebotenen IGeL gemacht wird, welches die teuersten IGeL sind und wie sich der Umsatz und das Angebot von IGeL auf die Facharztgruppen verteilt. • wie hoch der Umsatz mit IGeL ist, die vom IGeL-Monitor mit „unklar“, „tendenziell negativ“ oder „negativ“ bewertet worden sind. • wie IGeL in den ärztlichen Praxen angeboten werden. • wie die Befragten IGeL einschätzen und ob sie sich vor der Inanspruchnahme einer IGeL über den möglichen Nutzen oder Schaden ausreichend informiert fühlen. Die Ergebnisse wurden auf die Gesamtzahl der gesetzlich Versicherten im Alter von 18 bis 80 Jahren hochgerechnet. Das sind insgesamt 57 Millionen Personen. Die Hochrechnung ergibt einen Gesamtbetrag von mindestens 2,4 Mrd. Euro, den gesetzlich Versicherte in Deutschland im Alter von 18 bis 80 Jahren jährlich für IGeL bezahlen. Den IGeL-Report 2024 und sämtliche Unterlagen dazu zum Download finden Sie hier: https://www.igel-monitor.de/presse/pressemitteilungen/2024-12-03-igel-report-2024-24-milliarden-euro-setzen-arztpraxen-pro-jahr-mit-fragwuerdigen-igel-um.html __________________________________________ Und vielen Dank dem Londoner Künstler Ketsa: Sein Stück "Beat Stick" ist der Jingle des IGeL-Podcasts.

Erschienen: 12.12.2024
Dauer: 00:35:36

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Gesundheit und der lange Weg eines Gesetzes

Ob Cannabis-Gesetz, die große Krankenhausreform, das Gesunde-Herz-Gesetz oder Pflegekompetenzgesetz, Prof. Karl Lauterbach hat in seiner Zeit als Bundesgesundheitsminister viele Gesetzesinitiativen angeschoben und verfolgt. Und das ist nur eine kleine Auswahl. Gibt man auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums „Gesetze und Verordnungen“ ein, erhält man eine Trefferliste von 199 (!) Vorhaben, Gesetzen, Verordnungen und Anordnungen - davon allein 80 aus der aktuellen Legislaturperiode. Jedes einzelne Gesetz durchläuft einen festgelegten Weg durch Bundestag, Bundesrat und die Ausschüsse. Viele Formulierungen kennt man - „das Gesetz wird im Bundesrat beraten“, „hat heute verabschiedet“, „erste Lesung“, „zweite Lesung“ und so weiter … In dieser Episode des IGeL-Podcasts schreiten wir den ganzen (oft langen) Weg eines Gesundheitsgesetzes ab, von der Gesetzesinitiative bis zu dessen Inkrafttreten. Wer kann eigentlich eine Gesetzesinitiative starten? Welche und wie viele Akteur*innen werden in den Ausschüssen zu einem Gesetz angehört? Und wie viel Einfluss haben diese Interessensvertreter*innen auf die Ausgestaltung des Gesetzes? Antworten darauf kennt Kerstin Macherey, sie ist Diplom-Volkswirtin und leitet die Stabsstelle Politik und Strategie beim Medizinischen Dienst Bund. In dieser Rolle ist sie in etliche Gesetzesverfahren unmittelbar involviert und weiß aus eigener Erfahrung, wie lang der Weg ist und wo sich steinige Abschnitte befinden. ----------------------------------------------------------- Faktenbox: In Deutschland können nur die Bundesregierung, der Bundesrat oder mehrere Mitglieder des Bundestages eine sogenannte Gesetzesinitiative starten (…). Will die Regierung beispielsweise ein neues Gesundheitsgesetz einführen, macht sie dafür einen Gesetzentwurf. Diesen Entwurf gibt sie an den Bundesrat. Der Bundesrat äußert sich dazu und gibt den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung in den Bundestag. Im Bundestag (…) finden drei Beratungen darüber statt. Diese Beratungen nennt man „Lesungen“. In der 1. Lesung, der sogenannten Grundsatzdebatte, wird der Gesetzentwurf vorgestellt und die Abgeordneten sagen dazu allgemein ihre Meinung. Danach kommt der Gesetzentwurf in einen speziellen Ausschuss des Bundestages, um dort Einzelheiten zu beraten und Sachverständige zu befragen. Darüber berichten Ausschussmitglieder in der 2. Lesung im Parlament Meistens werden Änderungsvorschläge vorgetragen. In der 3. Lesung kommt es noch einmal zur Aussprache über das Gesetz. (…). Dann kommt es zur Schlussabstimmung. Wenn die Mehrheit der anwesenden Abgeordneten dem Gesetz zugestimmt hat, ist das Gesetz „verabschiedet“. (…) Hat der Bundestag das Gesetz verabschiedet, geht es in den Bundesrat. Die Beteiligung des Bundesrates hängt davon ab, ob es sich um ein Zustimmungsgesetz oder ein Einspruchsgesetz handelt (…). Wenn der Bundesrat ein Gesetz ablehnt, (…) kann eine erneute Beratung im sogenannten Vermittlungsausschuss stattfinden. Dort sitzen Mitglieder des Bundestages und des Bundesrates. Wenn dieser Ausschuss Änderungen am Entwurf vorschlägt, wird darüber im Bundestag erneut abgestimmt. Wenn bei Zustimmungsgesetzen keine Einigung erzielt werden kann, tritt das Gesetz nicht in Kraft. (…) Gegen Einspruchsgesetze kann der Bundesrat nur Bedenken vortragen. Wenn ein Gesetz so beraten und beschlossen wurde, müssen Bundeskanzlerin oder -kanzler oder die zuständige Ministerin bzw. der zuständige Minister unterschreiben, und auch die Bundespräsidentin oder der Bundespräsident muss noch seine Unterschrift geben. Zuletzt wird das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlichet. Erst danach tritt das Gesetz in Kraft. Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung (BPB), stark gekürzt. https://www.hanisauland.de/wissen/lexikon/grosses-lexikon/g/gesetzgebung.html ----------------------------------------------------------------------------------- Und vielen Dank dem Londoner Künstler Ketsa: Sein Stück "Beat Stick" ist der Jingle des IGeL-Podcasts.

Erschienen: 28.11.2024
Dauer: 00:35:02

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