Wenn die dunkle Jahreszeit beginnt, kann dies mit Stimmungsschwankungen einhergehen. Viele Menschen sprechen von "Winterblues", aber einige Menschen sind so stark und langanhaltend niedergedrückt, dass man von einer depressiven Störung spricht. Die sogenannte „Herbst- oder Winterdepression“ ist eine saisonal auftretende Form der Depression; meist tritt sie in der dunklen Jahreszeit auf und klingt im Frühling und Sommer wieder ab. Die Ursachen für die Winterdepression sind noch nicht abschließend erforscht, es wird aber angenommen, dass mangelndes Tageslicht sich so auf den Hormon- und Botenstoff-Haushalt im Körper auswirkt, dass sich eine Depression entwickeln kann. Insofern ist es naheliegend, dass man ihr mit viel Tageslicht begegnen möchte. Diese Lichttherapie hat der IGeL-Monitor aktuell unter die Lupe genommen, mit der Frage: Helfen spezielle Lichttherapie-Lampen, die Symptome der Winterdepression zu lindern? Und: Hilft diese Lichttherapie sogar, Symptomen der Winterdepression vorzubeugen? Diese Bewertung des IGeL-Monitors wollen wir in dieser Episode des IGeL-Podcasts näher erörtern. Experte ist einer der Autoren dieser Bewertung: Dr. Johannes Morche, Seniorberater im Bereich Evidenzbasierte Medizin beim Medizinischer Dienst Bund ____________________________________ Faktenbox: Die Winterdepression ist eine saisonal abhängig affektive Störung. Übersetzt von der englischen Bezeichnung: Seasonal Affective Disorder. Das heißt, die Symptome zeigen sich ausschließlich in den sonnenlichtärmeren Jahreszeiten Herbst und Winter. Und in der Regel verschwinden sie wieder, sobald der graue Winter in den deutlich helleren Frühling übergeht. Viele Menschen sagen zur Winterdepression etwas verharmlosend auch „Winterblues“. Fakt ist, dass eine niedergedrückte Stimmung zu den kennzeichnenden Symptomen der Winterdepression zählt. Diese niedergedrückte Stimmung kann sehr unterschiedlich ausfallen, von häufiger schlechter Laune oder Gereiztheit bis zu einer depressiven Stimmungslage, die sich über die Wintermonate immer weiter zuspitzen kann. Ärztinnen und Ärzte sehen in der Winterdepression mehr als ein bloßes Stimmungstief, denn oft kommen noch weitere typische Symptome hinzu, wie vermehrter Appetit, vor allem auf Kohlehydrate (daher der Appetit auf Süßes), ein erhöhtes Schlafbedürfnis und verstärkte Tagesmüdigkeit, Energielosigkeit und Antriebsschwäche (oft mit Schwierigkeiten, morgens aus dem Bett zu kommen), Konzentrationsstörungen sowie Angstgefühle bis hin zu Angstzuständen. Quelle: Barmer (https://www.barmer.de/gesundheit-verstehen/psyche/depression/winterdepression-1292640) _______________________________________ Und vielen Dank dem Londoner Künstler Ketsa: Sein Stück "Beat Stick" ist der Jingle des IGeL-Podcasts.
Erschienen: 26.02.2025
Dauer: 00:37:19
Weitere Informationen zur Episode "Lichttherapie bei Winterdepression"
Früherkennungsuntersuchungen sind umstritten. Oft werden nur die Vorteile gesehen: Krankheiten früh zu erkennen und sie möglicherweise wirksamer behandeln zu können. Aber sie haben auch Risiken. So können bei Früherkennungsuntersuchungen grundsätzlich indirekte Schäden entstehen, z.B. durch Fehlalarme, die wiederum weitere Untersuchungen nach sich ziehen oder die Betroffenen psychisch belasten. Auch Überdiagnosen sind möglich, die zu unnötigen Untersuchungen und Behandlungen führen können, bei denen es zu Nebenwirkungen und Komplikationen kommen kann. Das wissenschaftliche Team des IGeL-Monitors hat aktuell gleich drei Verfahren mit „tendenziell negativ“ bewertet, die Blasen- oder Nierenkrebs frühzeitig erkennen sollen: Die Analyse des Urins und eine Ultraschalluntersuchung zur Früherkennung von Blasenkrebs sowie eine Ultraschalluntersuchung der Nieren zur Früherkennung von Nierenkrebs. Zu keinem der Verfahren fanden sich Studien, die Hinweise auf einen Nutzen oder einen direkten Schaden dieser Untersuchung geben. In dieser Episode des IGeL-Podcasts erläutern wir die wissenschaftliche Bewertung dieser Untersuchungen und ordnen ein, warum es trotz mangelnder Studienergebnisse zu der Bewertung "tendenziell negativ" gekommen ist. Expertin ist eine der Autorinnen dieser Bewertung: Monika Becker, Fachberaterin im Bereich Evidenzbasierte Medizin beim Medizinischen Dienst Bund. ---------------------------------- Faktenbox: Der Körper entsorgt feste, nicht mehr benötigte Stoffwechselprodukte über den Darm. Lösliche Stoffe werden durch den Urin mithilfe der ableitenden Harnwege ausgeschieden. Zu diesem lebenswichtigen System gehören alle Organe, die den Urin bilden, sammeln und transportieren: Der in der Niere produzierte Urin gelangt über das Nierenbecken durch einen der beiden Harnleiter in die Blase. Dort wird der Urin gesammelt, bis er über die Harnröhre ausgeschieden wird. Krebs ist der Überbegriff für bösartige Neubildungen beziehungsweise Tumoren, die aus veränderten Zellverbänden entstehen. Diese Veränderung ist der entscheidende Schritt von einer normalen Zelle zu einer bösartigen Tumorzelle. Nierenkrebs umfasst alle bösartigen Erkrankungen der Niere. Etwa fünf Prozent aller Nierentumoren sind gutartig. Auch wenn manche dieser Tumoren im Ultraschall oder in der Computertomographie charakteristische Befunde zeigen, kann nur die Untersuchung einer Gewebeprobe durch den Pathologen sicher feststellen, ob sie gut- oder bösartig sind. Bei der Diagnose Blasenkrebs liegt ein sogenannter invasiver Krebs vor, der in die tieferen Schichten der Harnblasenwand eingewachsen ist. In der Regel haben Betroffene ein frühes Krankheitsstadium von Blasenkrebs mit oberflächlichem Wachstum des Tumors. Bei Blasenkrebs ist eine frühzeitige Diagnose wichtig, denn je früher eine bösartige Erkrankung erkannt wird, desto besser sind in vielen Fällen die Heilungs- und Überlebenschancen. Quelle: Deutsche Krebshilfe https://www.krebshilfe.de/informieren/ueber-krebs/krebsarten/blasenkrebs-harnblasenkarzinom/ https://www.krebshilfe.de/informieren/ueber-krebs/krebsarten/nierenkrebs/ --------------------------------------------- Und vielen Dank dem Londoner Künstler Ketsa: Sein Stück "Beat Stick" ist der Jingle des IGeL-Podcasts.
Erschienen: 30.01.2025
Dauer: 00:39:17
Weitere Informationen zur Episode "Blase und Niere – was bringt die Krebsfrüherkennung?"
Selbstzahlerleistungen sind eine lukrative Einnahmequelle für ärztliche Praxen. Laut aktuellem IGeL-Report 2024 zahlen gesetzlich Versicherte in Deutschland pro Jahr mindestens 2,4 Milliarden Euro für IGeL aus eigener Tasche. Wie viele IGeL es eigentlich gibt und wie viel Geld damit in Deutschland verdient wird, ist eigentlich nicht bekannt. Zu den Ausgaben werden seit Jahren veraltete Schätzungen zitiert, die den jährlichen Umsatz mit IGeL-Leistungen auf etwa 1 Milliarde Euro beziffern. Die Ergebnisse des IGeL-Reports 2024 zeigen nun, dass diese Zahl deutlich nach oben korrigiert werden muss: Gesetzlich Krankenversicherte geben im Jahr mindestens 2,4 Milliarden Euro für IGeL-Leistungen aus. Diese Zahl ist belastbar und es gab sie vorher nicht. Der IGeL-Report 2024 enthält die Ergebnisse einer repräsentativen Befragung zu IGeL-Leistungen, die der Medizinische Dienst Bund als Initiator und Betreiber des IGeL-Monitors in Auftrag gegeben hat. Wissenschaftlich begleitet wurde die Erhebung durch den Gesundheitsökonomen Prof. Dr. Jonas Schreyögg, Lehrstuhl für Management im Gesundheitswesen an der Universität Hamburg In dieser Episode erläutern wir die Ergebnisse der Befragung und bleuchten die Erkenntnisse hinter der Statistik. Ein IGeL-Podcast mit: Dr. Stefan Gronemeyer, Arzt und Vorstandsvorsitzender des Medizinischen Dienstes Bund und Prof. Dr. Jonas Schreyögg, Gesundheitsökonom und Inhaber des Lehrstuhls für für Management im Gesundheitswesen an der Universität Hamburg _________________________________________ Faktenbox: Der IGeL-Report 2024 liefert verlässliche Informationen, wie viel Geld gesetzlich Krankenversicherte pro Jahr für Selbstzahlerleistungen in ärztlichen Praxen ausgeben. In einer Repräsentativbefragung im Online-Panel von forsa wurden zwischen Juli und August 2024 insgesamt 2.013 gesetzlich Krankenversicherte im Alter von 18 bis 80 Jahren befragt. Sie konnten alle Leistungen benennen, für die sie im letzten Jahr Geld ausgegeben hatten. Hilfestellung gab eine verschlagwortete Liste mit über 150 bekannten IGeL, möglich war aber auch eine Freitexteingabe. Dabei wurde ausschließlich nach Ausgaben gefragt, die die Versicherten für IGeL in ärztlichen Praxen bezahlt haben. Andere kostenpflichtige Leistungen wurden ausgenommen, Darunter fallen zahnärztliche, homöopathische, kosmetische, schönheitschirurgische und physiotherapeutische Leistungen, aber auch Kosten für Arzneimittel, Krankenbeförderung oder den Krankenhausaufenthalt. Auf diese Weise sollte ermittelt werden, • wie viel Geld gesetzlich Krankenversicherte pro Jahr für IGeL ausgeben. • wie sich die Ausgaben auf das Geschlecht, Alter, Einkommen, Bildungsniveau und die Wohnlage verteilen. • wie viel Umsatz mit den am häufigsten angebotenen IGeL gemacht wird, welches die teuersten IGeL sind und wie sich der Umsatz und das Angebot von IGeL auf die Facharztgruppen verteilt. • wie hoch der Umsatz mit IGeL ist, die vom IGeL-Monitor mit „unklar“, „tendenziell negativ“ oder „negativ“ bewertet worden sind. • wie IGeL in den ärztlichen Praxen angeboten werden. • wie die Befragten IGeL einschätzen und ob sie sich vor der Inanspruchnahme einer IGeL über den möglichen Nutzen oder Schaden ausreichend informiert fühlen. Die Ergebnisse wurden auf die Gesamtzahl der gesetzlich Versicherten im Alter von 18 bis 80 Jahren hochgerechnet. Das sind insgesamt 57 Millionen Personen. Die Hochrechnung ergibt einen Gesamtbetrag von mindestens 2,4 Mrd. Euro, den gesetzlich Versicherte in Deutschland im Alter von 18 bis 80 Jahren jährlich für IGeL bezahlen. Den IGeL-Report 2024 und sämtliche Unterlagen dazu zum Download finden Sie hier: https://www.igel-monitor.de/presse/pressemitteilungen/2024-12-03-igel-report-2024-24-milliarden-euro-setzen-arztpraxen-pro-jahr-mit-fragwuerdigen-igel-um.html __________________________________________ Und vielen Dank dem Londoner Künstler Ketsa: Sein Stück "Beat Stick" ist der Jingle des IGeL-Podcasts.
Erschienen: 12.12.2024
Dauer: 00:35:36
Ob Cannabis-Gesetz, die große Krankenhausreform, das Gesunde-Herz-Gesetz oder Pflegekompetenzgesetz, Prof. Karl Lauterbach hat in seiner Zeit als Bundesgesundheitsminister viele Gesetzesinitiativen angeschoben und verfolgt. Und das ist nur eine kleine Auswahl. Gibt man auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums „Gesetze und Verordnungen“ ein, erhält man eine Trefferliste von 199 (!) Vorhaben, Gesetzen, Verordnungen und Anordnungen - davon allein 80 aus der aktuellen Legislaturperiode. Jedes einzelne Gesetz durchläuft einen festgelegten Weg durch Bundestag, Bundesrat und die Ausschüsse. Viele Formulierungen kennt man - „das Gesetz wird im Bundesrat beraten“, „hat heute verabschiedet“, „erste Lesung“, „zweite Lesung“ und so weiter … In dieser Episode des IGeL-Podcasts schreiten wir den ganzen (oft langen) Weg eines Gesundheitsgesetzes ab, von der Gesetzesinitiative bis zu dessen Inkrafttreten. Wer kann eigentlich eine Gesetzesinitiative starten? Welche und wie viele Akteur*innen werden in den Ausschüssen zu einem Gesetz angehört? Und wie viel Einfluss haben diese Interessensvertreter*innen auf die Ausgestaltung des Gesetzes? Antworten darauf kennt Kerstin Macherey, sie ist Diplom-Volkswirtin und leitet die Stabsstelle Politik und Strategie beim Medizinischen Dienst Bund. In dieser Rolle ist sie in etliche Gesetzesverfahren unmittelbar involviert und weiß aus eigener Erfahrung, wie lang der Weg ist und wo sich steinige Abschnitte befinden. ----------------------------------------------------------- Faktenbox: In Deutschland können nur die Bundesregierung, der Bundesrat oder mehrere Mitglieder des Bundestages eine sogenannte Gesetzesinitiative starten (…). Will die Regierung beispielsweise ein neues Gesundheitsgesetz einführen, macht sie dafür einen Gesetzentwurf. Diesen Entwurf gibt sie an den Bundesrat. Der Bundesrat äußert sich dazu und gibt den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung in den Bundestag. Im Bundestag (…) finden drei Beratungen darüber statt. Diese Beratungen nennt man „Lesungen“. In der 1. Lesung, der sogenannten Grundsatzdebatte, wird der Gesetzentwurf vorgestellt und die Abgeordneten sagen dazu allgemein ihre Meinung. Danach kommt der Gesetzentwurf in einen speziellen Ausschuss des Bundestages, um dort Einzelheiten zu beraten und Sachverständige zu befragen. Darüber berichten Ausschussmitglieder in der 2. Lesung im Parlament Meistens werden Änderungsvorschläge vorgetragen. In der 3. Lesung kommt es noch einmal zur Aussprache über das Gesetz. (…). Dann kommt es zur Schlussabstimmung. Wenn die Mehrheit der anwesenden Abgeordneten dem Gesetz zugestimmt hat, ist das Gesetz „verabschiedet“. (…) Hat der Bundestag das Gesetz verabschiedet, geht es in den Bundesrat. Die Beteiligung des Bundesrates hängt davon ab, ob es sich um ein Zustimmungsgesetz oder ein Einspruchsgesetz handelt (…). Wenn der Bundesrat ein Gesetz ablehnt, (…) kann eine erneute Beratung im sogenannten Vermittlungsausschuss stattfinden. Dort sitzen Mitglieder des Bundestages und des Bundesrates. Wenn dieser Ausschuss Änderungen am Entwurf vorschlägt, wird darüber im Bundestag erneut abgestimmt. Wenn bei Zustimmungsgesetzen keine Einigung erzielt werden kann, tritt das Gesetz nicht in Kraft. (…) Gegen Einspruchsgesetze kann der Bundesrat nur Bedenken vortragen. Wenn ein Gesetz so beraten und beschlossen wurde, müssen Bundeskanzlerin oder -kanzler oder die zuständige Ministerin bzw. der zuständige Minister unterschreiben, und auch die Bundespräsidentin oder der Bundespräsident muss noch seine Unterschrift geben. Zuletzt wird das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlichet. Erst danach tritt das Gesetz in Kraft. Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung (BPB), stark gekürzt. https://www.hanisauland.de/wissen/lexikon/grosses-lexikon/g/gesetzgebung.html ----------------------------------------------------------------------------------- Und vielen Dank dem Londoner Künstler Ketsa: Sein Stück "Beat Stick" ist der Jingle des IGeL-Podcasts.
Erschienen: 28.11.2024
Dauer: 00:35:02
Weitere Informationen zur Episode "Gesundheit und der lange Weg eines Gesetzes"
Welche Vorteile bringt eine gemeinsame Behandlungsentscheidung?
Zum zweiten Mal setzen wir das Thema "Shared Decision Making" auf die Agenda. Vor zwei Jahren haben wir dieses Konzept einer gemeinsamen Entscheidungsfindung zwischen Arzt/Ärztin auf der einen Seite und Patient*in auf der andern Seite im IGeL-Podcast vorgestellt und diskutiert. Shared Decision Making ist sprechende Medizin: Der Arzt/die Ärztin bespricht mit den Patient*innen einen gemeinsamen Behandlungsweg, der die Präferenzen, Vorstellungen, Lebensgewohnheiten der Patient*innen berücksichtigt. In Abwägung desssen, dass - so formulierte es Professorin Tanja Krones im IGeL-Podcast - die meisten Entscheidungen in der Medizin Grauzone seien, es kein schwarz und weiß gäbe und die Medizin in den meisten Fällen mehrere Möglichkeiten habe, zu behandeln. Welche Vorteile bringt eine solche gemeinsame Behandlungsentscheiung? Dazu hat das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) dieses Jahr einen sogenannten "ThemenCheck-Bericht" veröffentlicht. Für diesen Bericht wurden sieben systematische Übersichten analysiert, die insgesamt 252 Studien zusammenfassen. Die Studien untersuchten verschiedene SDM-Maßnahmen in der Behandlung von Erwachsenen mit unterschiedlichen Erkrankungen, zum Beispiel Herz-Kreislauf-, Krebs- oder psychischen Erkrankungen. Die Ergebnisse besprechen wir in dieser Episode des IGeL-Podcasts mit zwei der insgesamt sieben Autor*innen des Berichts, Dr. Marion Danner, Diplom-Volkswirtin und Gesundheitsökonomin und Dr. Anne Rummer, Juristin und Medizinethikerin. ----------------------------------------------------------- Faktenbox: Shared Decision-Making – oder auf deutsch: Partizipative Entscheidungsfindung – ist eine Form der Kommunikation zwischen Ärztin/Arzt und Patientin/Patient. Sie sieht vor, Informationen auszutauschen und eine Entscheidung gemeinsam und gleichberechtigt zu finden – etwa mit Blick auf eine Behandlung. Die Kommunikation in diesem Konzept erfolgt also zweiseitig. Sowohl Ärztin/Arzt als auch Patientin/Patient stellen Fragen und beantworten Fragen. Hierfür bezieht die Ärztin/der Arzt seine Gegenüber in alle wichtigen Aspekte mit ein. Die Patientin/der Patient wiederum bespricht seine Anliegen offen und erklärt ihre/seine Präferenzen. Ziel ist es, gemeinsam über eine angemessene medizinische Untersuchung oder Behandlung zu entscheiden und diese zu verantworten. Quelle: https://www.stiftung-gesundheitswissen.de/gesundes-leben/patient-arzt/patient-und-partner Link zu der Projektseite des ThemenCheck-Berichts des IQWiG mit allen Ergebnissen: https://www.iqwig.de/sich-einbringen/themencheck-medizin/berichte/ht22-01.html ----------------------------------------------- Und vielen Dank dem Londoner Künstler Ketsa: Sein Stück Beat Stick ist der Jingle des IGeL-Podcasts.
Erschienen: 24.10.2024
Dauer: 00:33:48
Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)
Die Liste der medizinischen Leistungen, die von den Krankenkassen übernommen werden, ist sehr lang. Und seit 2020 sind etliche dazugekommen, die nicht in der ärztlichen Praxis zur Anwendung kommen und auch nicht in Apotheken erhältlich sind. Für sie muss man sich eine App herunterladen - auf dem Smartphone oder am PC. Diese Apps heißen „Digitale Gesundheitsanwendungen“ oder kurz DiGA. Sie gelten als Medizinprodukte. Sie sollen Patient*innen unterstützen, Krankheiten zu erkennen, zu überwachen, zu behandeln oder zu lindern. Und die Ärztin und der Arzt können sie verschreiben - wie ein Medikament oder Physiotherapie. Was diese DiGA alles können, worin sie sich von den vielen Lifestyle-Apps wie Fitnesstrackern oder Schlafüberwachern unterscheiden, bei welchen Krankheiten sie zur Anwendung kommen können und für welche Patient*innen es vielleicht eine sinnvolle Ergänzung zu der ärztlichen Behandlung sein kann, darüber sprechen wir in dieser Folge des IGeL-Podcasts mit Sabine Wolter, Referentin für Gesundheit, Gesundheitsrecht und den Gesundheitsmarkt bei der Verbraucherzentrale NRW. -------------------------------------------------- Faktenbox: Ärzte und Psychotherapeuten können seit September 2020 digitale Gesundheitsanwendungen – kurz DiGA – verordnen. Krankenkassen übernehmen unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten. DiGA sind Medizinprodukte niedriger und höherer Risikoklassen. Es handelt sich um Apps, die Versicherte beispielsweise mit ihrem Smartphone oder Tablet nutzen, aber auch um webbasierte Anwendungen, die über einen Internetbrowser auf einem PC oder Laptop laufen. DiGA sollen helfen, Krankheiten zu erkennen, zu überwachen, zu behandeln oder zu lindern. Auch bei Verletzungen oder einer Behinderung ist ein Einsatz möglich. --------------------------------------------------- Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung (https://www.kbv.de/html/diga.php) Diese Website gibt einen guten Überblick über DiGA: diga-verzeichnis.de ----------------------------------------------- Und vielen Dank dem Londoner Künstler Ketsa: Sein Stück Beat Stick ist der Jingle des IGeL-Podcasts.
Erschienen: 19.09.2024
Dauer: 00:36:59
Placebo- und Noceboeffekte lassen sich wissenschaftlich nur schwer erklären. Körpereigene Mechanismen führen dazu, dass Menschen besonders positiv (Placebo) oder negativ (Nocebo) auf ein Medikament oder ein medizinisches Verfahren reagieren - selbst bei Scheinmedikamenten oder Scheintherapien. Einfach gesagt: Wenn ich eine hohe Erwartung habe, dass mir ein bestimmtes Verfahren helfen kann, kann sich tatsächlich eine Verbesserung meines Befindens einstellen. Oder: Wenn ich so starke Angst zum Beispiel vor den Nebenwirkungen eines Medikaments habe, kann es passieren, dass sich eben jene Nebenwirkungen auch zeigen. Diese Effekte sind messbar. Die Auslöser hingegen sind von Mensch zu Mensch verschieden: Erwartungen spielen eine große Rolle, die psychologische Verfasstheit, aber auch Traditionen, kulturelle Herkunft, Sozialisation und Konditionierung. Von daher sind diese Effekte nicht steuerbar. Diese Episode des IGeL-Podcasts geht der Frage nach, welche Kräfte da unbewusst im Körper wirken, wie man diese Kräfte möglicherweise für den klinischen und therapeutischen Alltag nutzbar machen kann, aber auch, wie es möglich ist, sich durch Beobachtung anderer regelrecht mit Nocebo "anzustecken" und eigene Symptome dadurch zu verschlimmern. Im IGeL-Podcast Studio sind: Dr. Barbara Prediger, Leiterin der Abteilung Evidenzbasierte Versorgungsforschung am IFOM (Institut für Forschung in der Operativen Medizin an der Universität Witten/Herdecke) Prof. Tim Mathes, Gruppenleiter der Arbeitsgruppe Klinische Epidemiologie und Gesundheitsökonomie am Institut für medizinische Statistik der Universitätsmedizin Göttingen -------------------------------------------------------------------------------------------------------- Faktenbox: Der Placebo-Effekt besteht darin, dass positive Änderungen der Körperfunktionen, sowohl subjektiv empfunden als auch tatsächlich messbar, die ausschließlich auf körpereigenen Mechanismen beruhen, als Reaktion auf eine medizinische Prozedur jeglicher Art wahrgenommen werden. Der Nocebo-Effekt ist das Gegenteil des Placebo- Effektes. Er besagt, dass die Erwartung von einer negativen Änderung der Körperfunktion und die damit verbundenen affektiven Zustände diese negative Änderung bei dem Erwarteten auslösen. Genauso können beim Nocebo-Effekt sowohl subjektiv empfundene oder tatsächlich messbare Änderungen der Körperfunktion auftreten. Sowohl bei einem Nocebo-Effekt als auch einem Placebo-Effekt handelt es sich um psychologische Prozesse, die durch Konditionierung und Beobachtungslernen verursacht werden. Entnommen aus der Kolumne: Der Nocebo-Effekt: Bedeutung für den klinischen Alltag Von Dr. Barbara Prediger und Prof. Dr. Tim Mathes https://journal.kvhh.net/11-2023/der-nocebo-effekt-bedeutung-fur-den-klinischen-alltag --------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Und vielen Dank dem Londoner Künstler Ketsa: Sein Stück "Beat Stick" ist der Jingle des IGeL-Podcasts.
Erschienen: 27.06.2024
Dauer: 00:40:54
Weitere Informationen zur Episode "Gedankenkraft - Placebo und Nocebo"
IGeL-Bilanz im IGeL-Podcast. Über 50 Selbstzahlerleistungen hat der IGeL-Monitor mittlerweile bewertet. Viele Patientinnen und Patienten besuchen den IGeL-Monitor, um sich in der ärztlichen Praxis informiert entscheiden zu können. Die meisten Bewertungen des IGeL-Monitors sind unklar oder tendenziell negativ. Sei es, weil es zu wenig aussagekräftige Studien zu einzelnen Leistungen gibt, oder aber das Risiko eines Schadens größer ist als der Nutzen der jeweiligen Leistung. Dr. Michaela Eikermann leitet den Berich evidenzbasierte Medizin beim Medizinischen Dienst Bund seit fast zehn Jahren und ist in dieser Funktion auch Leiterin des IGeL-Monitors. Jetzt steht sie vor einem beruflichen Wechsel - Zeit für eine Bilanz: Diese Episode ist ihr persönlicher Blick zurück, aber auch nach vorn, wenn es darum geht, wie sich der IGeL-Markt künftig entwickeln wird. Sie erzäht, was vor zehn Jahren anders war, wie sich der IGeL-Markt in dieser Zeit verändert hat, auf was sie positiv zurückblickt und worüber sie sich besonders geärgert hat, wenn es um Individuelle Gesundheitsleistungen ging. ---------------------------------------------------------------------- Faktenbox: Unter IGeL versteht man medizinische Leistungen, die nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung gehören. Die Gründe dafür sind unterschiedlich, sei es, dass manche Leistungen nicht zu den Aufgaben der gesetzlichen Krankenversicherung gehören, wie z. B. Atteste und Reiseimpfungen, oder dass bisher keine ausreichenden Belege für ihren Nutzen vorliegen. Oft bekommen Patientinnen und Patienten IGeL in der Arztpraxis angeboten und sind unsicher, ob sie das Angebot wahrnehmen möchten oder nicht. Der IGeL-Monitor bewertet einzelne IGeL wissenschaftlich fundiert und fasst die Informationen allgemeinverständlich zusammen, um Versicherte in die Lage zu versetzen, sich gut informiert für oder gegen eine IGeL zu entscheiden. Für die Bewertung analysiert das Team des IGeL-Monitors das aktuelle Wissen über Nutzen und Schaden und bereitet es allgemeinverständlich auf. Außerdem beobachtet der IGeL-Monitor den IGeL-Markt und gibt allgemeine Tipps im Umgang mit IGeL. Seit 2012 hat der IGeL-Monitor mehr als 50 individuelle Gesundheitsleistungen bewertet und eingeordnet. Initiator und Auftraggeber ist der Medizinische Dienst Bund. ---------------------------------------------------------------------
Erschienen: 23.05.2024
Dauer: 00:35:53
Weitere Informationen zur Episode "Ein Blick zurück nach vorn"
Anfang April machte ein Interview seine Runde in der Presse und schlug hohe Wellen: Das Redaktionsnetzwerk Deutschland sprach mit dem Patientenbeauftragten der Bundesregierung, Stefan Schwartze. Es ging um die gesundheitliche Versorgung in Deutschland, Patientensicherheit, Patientenrechte, Patientenberatung und: Es ging um IGeL, um Selbstzahlerleistungen in ärztlichen Praxen. Schwartze sagte dazu: "Leistungen, die von den medizinischen Fachgesellschaften als schädlich bezeichnet werden, haben in Arztpraxen nichts zu suchen und gehören verboten, auch im Rahmen von IGeL." Und das wurde von der Presse entsprechend aufgegriffen: • Angst und Schrecken bei jungen Frauen: Patientenbeauftragter fordert Verbot bestimmter Selbstzahler-Untersuchungen (Tagesspiegel) • Patientenbeauftragter befürwortet Verbot bestimmter IGeL-Leistungen (MDR) • Patientenbeauftragter der Bundesregierung will gegen Abzocke vorgehen (RTL) Aus der Ärzteschaft kamen eher empörte Reaktionen, so sehen manche in solch einem Verbot einen "Eingriff in die ärztliche Beratungskompetenz und in die freiheitliche Selbstbestimmung der Patientinnen", so eine Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Ultraschall-Medizin (DeGUM). Diese Episode des IGeL-Podcasts geht der Frage nach, ob das Verbot mancher IGeL ein adäquates Mittel ist, Patient*innen vor möglicherweise schädlichen Behandlungen zu schützen. Und ob sich ein solches Verbot überhaupt politisch und rechtlich umsetzen lässt. Es diskutieren: Stefan Schwartze, Patientenbeauftragter der Bundesregierung und Dr. Michaela Eikermann, Leiterin des Bereichs evidenzbasierte Medizin beim Medizinischen Dienst Bund. ________________________________________________________________ Die Faktenbox: Wortlaut der entsprechenden Interview-Passage: Redaktionsnetzwerk Deutschland: Traditionell sorgen die Selbstzahlerleistungen – abgekürzt IGeL – oft für Ärger bei den Patientinnen und Patienten, weil sie sich von den Ärzten dazu gedrängt fühlen. Was sollte hier geschehen? Stefan Schwartze: Die regelmäßigen Untersuchungen des Medizinischen Dienstes zeigen, dass die große Mehrheit des IGeL-Angebots keinen erkennbaren Nutzen hat. Einige schaden sogar, weil sie häufig falsch positive Befunde liefern und dadurch unnötige weitere Untersuchungen und Eingriffe nach sich ziehen. Das gilt zum Beispiel für die Ultraschalluntersuchung zur Krebsfrüherkennung der Eierstöcke und der Gebärmutter – eine der am meisten verkauften Leistungen. Hier werden junge Frauen ohne Not in Angst und Schrecken versetzt. Diese Untersuchung wird deshalb auch von den gynäkologischen Fachgesellschaften abgelehnt. Ich fordere ganz klar: Leistungen, die von den medizinischen Fachgesellschaften als schädlich bezeichnet werden, haben in Arztpraxen nichts zu suchen und gehören verboten, auch im Rahmen von IGeL. Quelle: Interview bei Redaktionsnetzwerk Deutschland am 4.4.2024 ___________________________________________________________________________ Und vielen Dank dem Londoner Künstler Ketsa: Sein Stück "Beat Stick" ist der Jingle des IGeL-Podcasts.
Erschienen: 13.05.2024
Dauer: 00:37:14
Weitere Informationen zur Episode "Gehören manche IGeL verboten?"
Gesundheitsinformationen in Sozialen Medien
Die besten Gesundheitsinformationen nützen nicht viel, wenn sie nicht die Menschen erreichen, die sie benötigen. Bei dieser Verbreitung helfen in der Regel Broschüren und Flyer, Websites und Hotlines. Und natürlich gibt es das breite Feld der sozialen Medien. Allerdings sind gute Gesundheitsinformationen oft komplex und sperrig. Wie kann es gelingen, sie so aufzuarbeiten, so auf das Wesentliche zu reduzieren, dass sie in die kurzen Formate der sozialen Medien überhaupt "hineinpassen"? Gute Erfahrungen damit hat Cochrane Deutschland Stiftung in Freiburg gemacht. Sie unterhält einen eigenen Instagram-Kanal und postet regelmäßig relevante Gesundheitsinformationen für ein breites und vor allem junges Publikum. Wie das funktioniert, um welche Informationen es sich handelt, wie sie aufbereitet werden und was die Macher*innen tun, um ihren eigenen Qualitätsansprüchen an Gesundheitsinformationen gerecht zu werden, darüber haben sie auf der diesjährigen Jahrestagung des Netzwerks evidenzbasierte Medizin referiert - und erzählen in dieser Episode des IGeL-Podcasts davon. Ein Podcast mit Dr. Birgit Schindler, wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Cochrane Deutschland und Georg Rüschemeyer, zuständig bei Cochrane Deutschland für die Wissenschaftskommunikation. ______________________________________________________________ Den Instagram-Kanal der Cochrane Deutschland Stiftung finden Sie hier: https://www.instagram.com/cochrane_deutschland/ ________________________________________________________________ Und vielen Dank dem Londoner Künstler Ketsa: Sein Stück "Beat Stick" ist der Jingle des IGeL-Podcasts.
Erschienen: 25.04.2024
Dauer: 00:34:41
Weitere Informationen zur Episode "Keine Angst vor Instagram"